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BVerwG, 08.06.1970 - VIII B 198.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 07.06.1967 - 4 K 1436/66
- BVerwG, 08.06.1970 - VIII B 198.67
- BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 104.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 58.68
Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 08.06.1970 - VIII B 198.67
Die Revision war gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), zuzulassen, weil die Möglichkeit, besteht, daß im Revisionsverfahren die grundsätzliche Rechtsfrage einer weiteren Klärung zugeführt wird, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen es bei der Beweis Würdigung zum Nachteil des sich auf Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WpflG berufenden Kriegsdienstverweigerers verwertet werden kann, daß er bei der Darlegung seiner Gewissensentscheidung von vornherein erklärt, er würde im Falle einer Notwehrsituation keine Gewissensbedenken haben, sich des Angreifers mit der Waffe zu erwehren (vgl. das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 58.68 -).